Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens

Wunschkennzeichen

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.

Die Reservierung ist 10 Tage gültig.

Falls Sie eine längere Reservierung wünschen, überweisen Sie nach der Online-Reservierung den Betrag von 12,80 Euro innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Kreiskasse (IBAN: DE17763510400000003343) unter Angabe des Kennzeichens und Ihrer vollständigen Anschrift. Das Kennzeichen wird für 12 Monate reserviert. Der bereits überwiesene Betrag wird bei der Zulassung des Fahrzeugs angerechnet. Wenn Sie kein Fahrzeug auf das reservierte Kennzeichen zulassen, kann der für die Reservierung bezahlte Betrag nicht zurückerstattet werden.

Eine nochmalige Verlängerung ist bei erneuter Zahlung der Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 12,80 Euro möglich.

Reserviert werden können Kombinationen mit

1 Buchstaben und 3 bis 4 Zahlen
2 Buchstaben und 2 bis 4 Zahlen

Bitte beachten Sie auch die Einschränkungen der Kombinationen für Bewohner des Landkreises Forchheim bei den sog. "Altkennzeichen" EBS und PEG.

Kurze Kennzeichenkombinationen (1 Buchstabe, 2 Zahlen oder umgekehrt) können nicht reserviert werden!

Alle reservierbaren Kennzeichen können auch als E- Kennzeichen (Elektro) oder H-Kennzeichen (historisch) reserviert werden.
Der Zusatz "E" bzw. "H" ist bei der Kennzeichensuche nicht mit anzugeben. Bitte beachten: Es dürfen nur Kennzeichen mit max. 5 Ziffern (z. B. XY 123) reserviert werden.

Die im Internet durchgeführte Reservierung ist unverbindlich, es ergibt sich durch diese Vormerkung kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Aufgrund dessen dürfen noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden, da die endgültige Vergabe des Kennzeichens erst bei der Zulassung erfolgt.

Zur Wunschkennzeichenreservierung

Kosten

Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl (10,20 EUR) und ggf. Reservierungsgebühren (in Höhe von 2,60 EUR).

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024

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